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Die rechtliche Beratung der baubeteiligten Gewerke und Dienstleistenden muss die wirtschaftliche, vertragliche und zeitliche Einbindung der Mandanten in den Bauablauf berücksichtigen. Eine konstruktive und effiziente Risikozuordnung in den Vertragswerken und deren Beachtung durch die Beteiligten dient der Vermeidung teurer Leistungsstörungen. Schwerpunktthemen sind
- VOB/B und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Generalunternehmerverträge und Nachunternehmerverträge
- Durchsetzung von Rechnungsforderungen der Unternehmer
- Verzugsschäden und Regress
- Sicherung der Vorleistung und der Vollstreckungschancen
- Architektenrecht und Architektenhaftung
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