Fachgebiete
Personenversicherung - Sachversicherung - HaftpflichtrechtDie private Personenversicherung umfasst u.a. die Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung sowie die Kranken- und Krankentagegeldversicherung. Mit der Sachversicherung wird der Gewerbebetrieb wichtige Vorsorge gegen Betriebsstörungen durch Feuer, Diebstahl, Sachbeschädigung, menschliches Versagen oder Versagen von Sicherungseinrichtungen treffen. Die Kanzlei unterstützt bei der Bestimmung des Versicherungsfalles und der bundesweiten Prozessführung. Haftpflichtrisiken ist jeder Betrieb ausgesetzt, sei es im Handwerk, im Handel oder im Dienstleistungssektor. Die anwaltliche Betreuung umfasst:
- Risikomanagement zur Schadensvermeidung
- Abgrenzung der gesetzlichen Haftung von der vertraglichen Erfüllung
- Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche
- Sicherung von Regressforderung gegen Schadensersatzverpflichtete
» Reinke J.G. Duhme
» Dr. Christiane Jentsch
Medizinrecht
Die Medizinberufe werden zunehmend mit rechtlichen Anforderungen reglementiert, die die für die Heilbehandlung verfügbare Zeit belasten. Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt und berät Rechtsanwalt Duhme vornehmlich Ärzte und Zahnärzte bei
- Arzthaftpflichtfragen
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen
- Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisnachfolge
- Inkasso von Privatabrechnungen
» Reinke J.G. Duhme
» Dr. Christiane Jentsch
Privates Baurecht
Die rechtliche Beratung der baubeteiligten Gewerke und Dienstleistenden muss die wirtschaftliche, vertragliche und zeitliche Einbindung der Mandanten in den Bauablauf berücksichtigen. Eine konstruktive und effiziente Risikozuordnung in den Vertragswerken und deren Beachtung durch die Beteiligten dient der Vermeidung teurer Leistungsstörungen. Schwerpunktthemen sind
- VOB/B und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Generalunternehmerverträge und Nachunternehmerverträge
- Durchsetzung von Rechnungsforderungen der Unternehmer
- Verzugsschäden und Regress
- Sicherung der Vorleistung und der Vollstreckungschancen
- Architektenrecht und Architektenhaftung
» Reinke J.G. Duhme
» Dr. Christiane Jentsch
» Viktor Baumgärtner
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Vermieter haben großes Interesse an einer Werterhaltung und Wertsteigerung ihrer Immobilie. Sie möchten z.B. ihre Immobilie selbst nutzen und das Mietverhältnis daher wegen Eigenbedarfs kündigen oder die Immobilie modernisieren, um höhere Rendite zu erzielen. Mieter dagegen brauchen meist günstigen Wohnraum und setzen sich gegen die Pläne zur Wehr.
Häufig wird um Mieterhöhungen, Mietminderungen wegen Mängeln oder Schadenersatzansprüche gestritten. Gerichte werden darüber angerufen, was normale Abnutzung oder Sachbeschädigung ist, oder ob ein Mangel es rechtfertigt, die Miete zu mindern.
Es gilt, viele gesetzliche Schutzvorschriften zu beachten, ganz gleich, ob es um den Schutz des Mieters oder berechtigte Interessen von Vermietern geht. Eine vorausschauende Beratung kann für beide Seiten gerichtliche Streitigkeiten und die damit einhergehenden Kostenrisiken vermeiden.
Eigentümer einer Wohnimmobilie sind in der Regel auch Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber anderen Eigentümern und der WEG-Verwaltung ist insbesondere Kenntnis der speziellen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes erforderlich. Aufgrund der teilweise kurzen Fristen, z.B. in Bezug auf die Anfechtung von WEG-Beschlüssen und der sich daraus für die Eigentümer ergebenden erheblichen Konsequenzen, ist eine rechtzeitige und kompetente Beratung besonders wichtig.
Rechtsanwalt Baumgärtner kennt als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht jeweils die spezifischen Interessen von Mieter, Vermietern und der Haus- und Wohnungseigentumsverwalter. Er versteht es, sich aktiv für die Rechte der jeweiligen Mandanten einzusetzen, aber auch zwischen den Parteien zu vermitteln, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.
Schwerpunktbereiche sind:
- Gestaltung und Prüfung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen
- Beratung bei Wohnraum- oder Gewerberaumkündigungen, Kautionsfragen, Nebenkostenabrechnungen
- außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung bei ausstehenden Mietzahlungen und Räumungen
» Viktor Baumgärtner
Vertragsrecht
Die umfassende juristische Betreuung des Mandanten erfasst die typischen Geschäftsabläufe seiner gewerblichen Tätigkeit und assistiert bei deren Optimierung durch eine eindeutige, risikoadäquate und durchsetzbare Ausgestaltung seiner Vertragsbeziehungen.
- Hauptgeschäfte werden durch Vorverträge vorbereitet
- langfristige Geschäftsbeziehungen werden durch Rahmenverträge optimiert
- Gestaltung von Kaufverträgen, Werk- und Dienstleistungsverträgen
- Gestaltung von Finanzierungsverträgen, Leasingverträgen
- Gesellschafts– und Joint-Venture-Verträge
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Arbeitsrecht - Betriebsverfassungsrecht - Aussendienstrecht
Im Individualarbeitsrecht kommt der Beratung der Vertragsparteien zu einer Reihe von typischen Konfliktthemen eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zu:
- Arbeitsvergütung, Gratifikationen
- befristete Arbeitsverhältnisse
- Kündigungsschutz
- Betriebs- und Gefahrenschutz, Arbeitszeitschutz
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» Viktor Baumgärtner
Forderungsmanagement
Das systematische Forderungsmanagement durch anwaltliches Inkasso stärkt einen sensiblen Bereich des gewerblichen Unternehmens: Es soll
- eine hohe Realisierungsquote berechtigter Forderungen gewährleisten;
- eine Analyse gebuchter Forderungen nach rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien ermöglichen;
- auch den säumigen Kunden als Geschäftspartner pflegen;
- bei der kontinuierlichen Schwachstellenanalyse und Stammdatenpflege assistieren;
- eine effiziente Entlastung der betriebseigenen Mitarbeiter bewirken.
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Weitere Gebiete
Handelsrecht
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Erbrecht
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